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Ausbildung

Mindesalter: 15 Jahre

Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse AM ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.

In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben, sie hängt von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab.

Stunden

Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben (je 90 Minuten). 

Voraussetzungen

Biometrisches Passbild 

Nachweis über einen Sehtest 

Nachweis über einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen 

Geburtsurkunde

Merkmale

Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h

Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner): Hubraum max. 50 ccm.; andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel): max. 4 kW Nutzleistung; Elektromotor: max. 4 kW Nenndauerleistung