Die Freiheit auf 2 Rädern. Komme zu uns und mache deinen Führerschein.
Mindesalter: 15 Jahre Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse AM ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule. In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben, sie hängt von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab.
Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben (je 90 Minuten).
Biometrisches Passbild Nachweis über einen Sehtest Nachweis über einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Geburtsurkunde
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner): Hubraum max. 50 ccm.; andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel): max. 4 kW Nutzleistung; Elektromotor: max. 4 kW Nenndauerleistung