Endlich Autofahren! Komme zu uns und mache deinen Führerschein.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Eingeschlossene Klassen: AM, L
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 4 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 (bei Erweiterung nur 6) Zusatzstoff: 2
KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A zG max. 3.500 kg max. 8 Personen außer dem Fahrer
Biometrisches Passfoto Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Du willst schon vor deinem 18.Geburtstag hinter dem Steuer sitzen? Dann nix wie los! Hier findest du alle wichtigen Infos für den Fahrspaß ab 17!
Sobald du 16 ½ Jahre alt bist, kannst du mit der Ausbildung beginnen. Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen. Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darfst du dem Prüfer dein Können in deiner praktischen Prüfung beweisen.
Obwohl die Ausbildung dieselbe ist wie beim „normalen“ Führerschein mit 18, erhältst du statt der bekannten Führerschein-Plastikkarte beim BF 17 eine so genannte Prüfungsbescheinigung. Sie gilt als Führerschein und dort steht auch deine Begleitperson drin. Sie gilt bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres. Damit du ab 18 alleine fahren darfst, musst du rechtzeitig einen Antrag für den klassischen Kartenführerschein stellen.
Sobald du die Prüfungsbescheinigung in den Händen hältst, beginnt deine Probezeit.
Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung UND deinen Ausweis dabei haben. Auf der Prüfungsbescheinigung ist nämlich kein Bild von dir! Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland und Österreich. In anderen Ländern darfst du damit leider nicht fahren!
Beim BF 17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitperson(en) unterwegs sein. Diese musst du bei der Antragstellung angeben. Die Begleitperson(en) müssen folgende Kriterien erfüllen: Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein. Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besitzen. Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014), bzw. maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) haben. Und sie muss weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben. Aber keine Angst, die Begleitperson ist nicht dein "Hilfsfahrlehrer". Allein du bist der „verantwortlicher Fahrzeugführer“. Den Begleitern wird zudem empfohlen, sich von einer Fahrschule in die Aufgabe einweisen zu lassen.